1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten – soweit schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart ist – für alle von uns erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen.

1.2 Abweichende Allgemeine Geschäfts-bedingungen des Bestellers binden uns nicht.

1.3 Änderungen und/oder Ergänzungen der nachstehenden Bedingungen und der bei Vertragsschluss zusätzlich getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der KITAGAWA GmbH sind freibleibend.

2.2 Ein Vertrag zwischen KITAGAWA GmbH und dem Besteller kommt erst und nach Maßgabe des Inhalts der schriftlichen Auftragsbestätigung seitens der KITAGAWA GmbH oder durch Auslieferung der Ware oder Erbringung der vereinbarten Leistung durch die KITAGAWA GmbH zustande.

2.3 Der Besteller ist an seine Bestellung drei Wochen gebunden. Die KITAGAWA GmbH behält es sich vor, in der Annahme der Bestellung von den Vorgaben des Bestellers abzuweichen, falls dies für die Erfüllung der Bestellung erforderlich und für den Besteller akzeptabel ist.

2.4. Die KITAGAWA GmbH ist berechtigt, jederzeit ohne vorherige Ankündigung eine Änderung der Waren vorzunehmen, soweit dies zu keiner Unterschreitung der vertragsmäßig vereinbarten Beschaffenheit der Ware führt und die Änderung für den Besteller zumutbar ist. Die Änderung bereits gelieferter Vertragswaren kann nachträglich nicht verlangt werden.

3. Lieferkonditionen

3.1 Die Lieferzeit der Waren bestimmt sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung der KITAGAWA GmbH.

3.2 Angegebene Lieferfristen laufen ab Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung. Für den Fall, dass der Besteller vorleistungspflichtig ist, beginnt die Lieferfrist mit Eingang der vertragsgemäßen Vorleistung des Bestellers bei der KITAGAWA GmbH.

3.3 Verlangt der Besteller nach erfolgter schriftlicher Auftragsbestätigung Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen, ist die KITAGAWA GmbH berechtigt, erforderlichenfalls eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit vorzunehmen.

3.4 In Fällen höherer Gewalt , hoheitlichen Eingriffen, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik im eigenen Unternehmen, in Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren ist die KITAGAWA GmbH berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen, und die Lieferzeit wird entsprechend verlängert. Das Gleiche gilt, wenn Kitagawa GmbH ihre Zulieferungen nicht fristgerecht oder in nicht ordnungsgemäßer Form erhält. Es bestehen keine Ansprüche wegen der Nicht- oder

Spätlieferung. Dies gilt auch für den Fall, dass oben genannte Umstände eintreten, nachdem die vereinbarte Lieferzeit bereits überschritten war.

3.5 Wird ein von KITAGAWA GmbH zugesagter Liefertermin aus von Kitagawa GmbH zu vertretenden Gründen nicht eingehalten, ist der Besteller berechtigt, KITAGAWA GmbH nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, ebenso wie weitergehende Rechte ausgeschlossen, vorausgesetzt, der Lieferverzug beruht weder auf vorsätzlichem noch fahrlässigem Verhalten der KITAGAWA GmbH. Die vorgenannte Haftungsbegrenzung tritt nicht ein in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Beweislast für das Nichtvorliegen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten trägt KITAGAWA GmbH.

3.6 KITAGAWA GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Besteller nicht unzumutbar sein sollte.

4. Versand und Gefahrübergang

4.1 Die KITAGAWA GmbH übernimmt den Versand der Waren auf Kosten des Bestellers. Die KITAGAWA GmbH wählt den Spediteur/Frachtführer nach bestem Wissen aus, ohne jedoch hierfür eine Haftung zu übernehmen. Die KITAGAWA GmbH erteilt den Versandtauftrag zu den jeweils branchenüblichen Bedingungen. Eine Transportversicherung wird nur auf Verlangen und Kosten des Bestellers abgeschlossen.

4.2 Gefahrübergang erfolgt mit dem Verlassen des Lagers bzw. Übergabe der Ware an den Spediteur/Frachtführer.

4.3 Eventuell auftretende Transportschäden sind durch den Besteller fristgemäß gegenüber dem Spediteur/Frachtführer oder dessen Versicherungsgesellschaft geltend zu machen.

5. Preis

Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung der KITAGAWA GmbH netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Zustellgebühren etc.

6. Zahlungskonditionen

6.1 Soweit in der Auftragsbestätigung der KITAGAWA GmbH keine anderen Zahlungsbedingungen genannt sind, sind die Rechnungen nach Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei KITAGAWA GmbH entscheidend. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.

6.2 Ist der Besteller Vollkaufmann, kommt er bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Die KITAGAWA GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatzgeltend zu machen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.3 Befindet sich der Besteller mit der Zahlung in Verzug, bleibt es Kitagawa GmbH vorbehalten, Vorauszahlung vor weiteren Lieferungen zu verlangen. Entsprechendes gilt, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bestellers Anlass zu der Besorgnis geben, ob die Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden.

6.4 Der Besteller kann gegen die Forderung der KITAGAWA GmbH nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenforderungen  aufrechnen.

7. Gewährleistung

7.1 KITAGAWA GmbH gewährleistet für die Dauer von zwölf Monaten, dass die Ware bei Gefahrübergang keine Material- oder Fabrikationsfehler aufweist.
Diese Gewährleistung beginnt mit Lieferung der Ware.

7.2 Eine Gewährleistung erfolgt nicht bei unsachgemäßer Anwendung, fehlerhafter Installation, falscher Bedienung etc. Gleichfalls erfolgt keine Gewährleistung für Schadensfälle, die durch den Betrieb der Waren zusammen mit solchen Geräten entstehen, deren Kompatibilität die KITAGAWA GmbH nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

7.3 Der Besteller hat Kitagawa GmbH Mängel der Lieferung unverzüglich schriftlich anzuzeigen, sobald diese im gewöhnlichen Geschäftslauf entdeckt werden. § 377 Handelsgesetzbuch findet Anwendung.

7.4 Bei Mängeln erfolgt die Gewährleistung nach freier Wahl der KITAGAWA GmbH durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung auch beim zweiten Versuch fehl oder ist auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft oder kommt die KITAGAWA GmbH ihrer Nachlieferungs- oder Ersatzlieferungspflicht nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist der Besteller zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.5 Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die durch die Mängel verursacht worden sind, werden ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen worden ist, in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in Fällen, in denen Kitagawa GmbH mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehandelt hat. Bei Nichtvorliegen einer zugesicherten Eigenschaft der Ware ist die Haftung auf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden beschränkt. Weitergehende Ansprüche aufgrund von fehlerhafter Warenbeschaffenheit werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden und die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.

7.6 Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung und im Zusammenhang mit Vertragsanbahnung, Vertragsschluss und Vertragsabwicklung, nicht jedoch im Falle von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung mit der KITAGAWA GmbH resultierenden Forderungen Eigentum der KITAGAWA GmbH. Übersteigt der Wert der zugunsten der KITAGAWA GmbH bestehenden Sicherheiten die Forderungen gegenüber dem Vertragspartner insgesamt um mehr als 10%, ist die KITAGAWA GmbH auf Anforderung des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

8.2 Der Besteller ist zu einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Für diesen Fall tritt der Besteller bereits jetzt alle Ansprüche, die aus dem Weiterverkauf resultieren, unabhängig davon, ob die Ware weiterverarbeitet wurde oder nicht, an KITAGAWA ab. KITAGAWA nimmt hiermit diese Abtretung an. Ohne KITAGAWAs Befugnis, Zahlung an sich zu verlangen zu beeinträchtigen, ist der Besteller befugt, Zahlungen auf die abgetretenen Ansprüche zu verlangen. Zu diesem Zweck wird KITAGAWA Zahlungen auf die abgetretenen Ansprüche nicht verlangen, soweit der Besteller alle seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt und kein Insolvenz- oder ähnliche Verfahren drohen oder Zahlungsverzug eintritt. Darüber hinaus ist der Besteller ist zudem nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Besteller tritt bereits jetzt alle ihm aus einer zukünftigen Veräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer zur Sicherung an KITAGAWA GmbH ab.

8.3 Im Falle der Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird diese stets für die KITAGAWA GmbH vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum der KITAGAWA GmbH stehenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt KITAGAWA GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, der KITAGAWA GmbH nicht gehörenden Waren oder nach Verbindung oder Verarbeitung, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des offenen Rechnungswertes der jeweiligen Vorbehaltsware.

8.4 Der Besteller ist berechtigt, die abgetretene Forderung im eigenen Namen einzuziehen. Die KITAGAWA GmbH ist jedoch berechtigt, diese Einzugsermächtigung jederzeit, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges seitens des Bestellers zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs ist der Besteller verpflichtet, der KITAGAWA GmbH sämtliche zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen bzw. auszuhändigen sowie die Abtretungen gegenüber seinen Abnehmern offen zu legen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers ist die KITAGAWA GmbH berechtigt, die Abtretung den Abnehmern des Bestellers anzuzeigen.

8.5 Der Besteller ist verpflichtet, der KITAGAWA GmbH jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderung zu erteilen. Der Besteller ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an die KITAGAWA GmbH abgetretenen Forderungen der KITAGAWA GmbH schriftlich anzuzeigen und den Dritten auf die Rechte der KITAGAWA GmbH hinzuweisen. Ferner ist der Besteller verpflichtet, die KITAGAWA GmbH bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Dritten zu unterstützen, insbesondere auf seine Kosten die notwendigen  sofortigen Rechtsbehelfe/Rechtsmittel zur Wahrung der Rechte der KITAGAWA GmbH einzulegen.

8.6 Die KITAGAWA GmbH ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Insoweit ist der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die KITAGAWA GmbH erklärt einen solchen ausdrücklich schriftlich.

8.7 Der Besteller ist zur pfleglichen Behandlung der gelieferten Vorbehaltsware verpflichtet. Insbesondere ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Untergang, Beschädigung durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Diebstahl ausreichend zu versichern. Der Besteller tritt hiermit seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche an die KITAGAWA GmbH ab. Die KITAGAWA GmbH nimmt hiermit die Abtretung an und erklärt die Rückabtretung an den Besteller mit der Maßgabe,
dass diese wirksam wird, wenn und sobald der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Der Besteller ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem mit der KITAGAWA GmbH geschlossenen Vertrag ohne vorherige Zustimmung der KITAGAWA GmbH auf Dritte zu übertragen.

9.2 Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verfahrensarten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien ist Offenbach, vorausgesetzt der Besteller ist Vollkaufmann.

9.4 Die KITAGAWA GmbH ist berechtigt, die ihr aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für eigene geschäftliche Zwecke zu speichern und zu verwenden.

9.5 Sollte eine Bedingung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des mit dem Besteller geschlossenen Vertrages unwirksam sein oder künftig werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des geschlossenen Vertrages nicht.

 

 

Stand: Jun.2019